Beantragung der Juleica
Um die Juleica beantragen zu können, musst du mindestens 16 Jahre alt sein und Schulungen besucht haben, die insgesamt einen Umfang von 40 Schulungseinheiten à 45 Minuten umfassen. Das entspricht insgesamt 30 Zeitstunden.
Folgende Themen müssen mindestens behandelt worden sein:
- Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung und Motivation von Gruppen und Durchführung von Projekten
- Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit
- Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit
- psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes
Außerdem benötigst du einen Erste-Hilfe-Kurs, der auf die Zielgruppe abgestimmt ist. Dieser Kurs ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen. Als Standard werden die »Lebensrettende Sofortmaßnahmen« gem. § 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) angesehen (sechs Zeitstunden).
Um die Karte zu beantragen benötigst du ein Bild von dir, dass auf die Karte gedruckt wird.
Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der Juleica ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt acht Zeitstunden nachzuweisen.