Beantragung der Juleica

Um die Juleica beantragen zu können, musst du mindestens 16 Jahre alt sein und Schulungen besucht haben, die insgesamt einen Umfang von 40 Schulungseinheiten à 45 Minuten umfassen. Das entspricht insgesamt 30 Zeitstunden.

Folgende Themen müssen mindestens behandelt worden sein:

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung und Motivation von Gruppen und Durchführung von Projekten
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes

Außerdem benötigst du einen Erste-Hilfe-Kurs, der auf die Zielgruppe abgestimmt ist. Dieser  Kurs ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen. Als Standard werden die »Lebensrettende Sofortmaßnahmen« gem. § 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) angesehen (sechs Zeitstunden).

Um die Karte zu beantragen benötigst du ein Bild von dir, dass auf die Karte gedruckt wird.

Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der Juleica ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt acht Zeitstunden nachzuweisen.

 

 

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